02.4 „Riester-Rente"
Riester-Renten sind eine staatlich geförderte Ergänzung der Altersvorsorge.
Zum einen gibt es Zulagen von aktuell 114 € je Erwachsenen und 138 € je Kind, ab 2008 dann 154 € bzw. 185 € jährlich. In Abhängigkeit von Einkommen und Einzahlungshöhe in den Riester-Vertrag können dann noch etwa bis zu 500 € Steuervorteil hinzukommen, wenn der maximale Vorsorgebeitrag von 1575 € (ab 2008 dann 2100 €) ausgeschöpft wird.
Bis zu 30 % des Ansparguthabens können ab dem 60. Lebensjahr auf einmal abgerufen werden, mindestens 70 % sind dann lebenslang als Rente auszuzahlen.
Auch hier können Rentengarantien für bis zu 20 Jahre im Interesse der Hinterbliebenen vereinbart werden.
Ganz wichtig bei Riester-Renten:
Die verbindliche Festlegung der für die Rentengarantien maßgeblichen Faktoren sollte unbedingt schon mit dem Vertragsabschluß erfolgen.
(bitte nicht: „…die für die Höhe Ihrer Rente maßgeblichen Faktoren ermitteln wir zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Rente…“)
Riester-Verträge können als Rentenpolicen klassisch oder in Fonds angespart werden, auch reine Bank- und Fondssparpläne sind möglich. Entscheidend bleibt das „Kleingedruckte“.
Die Zulagen und Steuervorteile haben leider auch eine Kehrseite: Die Riester-Auszahlungen gehen mit 100 % in das zu versteuernde Alterseinkommen ein.
Positiv: Wenn man mit seinem Riester-Anbieter unzufrieden ist, kann man mit seinem Vertrag i.d.R. für eine geringe Gebühr von ca. 50 € zu einem anderen Anbieter wechseln.
Ebenfalls wichtig: Beim evt. Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zählt ein Riester-Vertrag als geschütztes Vermögen für die Altersvorsorge.