06 Private Haftpflicht
Wer andere Personen, Sachen oder Vermögen durch sein Tun oder Unterlassen schädigt, der haftet dafür in der Regel unbegrenzt.
Wir empfehlen Verträge mit wenigstens 3 Mio. € Versicherungssumme und wichtigen Erweiterungen gegenüber den üblichen Standardbedingungen, z.B.:
- Mietsachschäden
- Verlust von Schlüsseln, insbesondere für Schließanlagen
- Beaufsichtigung von fremden Kindern und Tieren
- Regress von Sozialversicherungsträgern - wichtig für Lebensgemeinschaften!
- Weltgeltung
Etwa ein Drittel der Haushalte in Deutschland hat keine private Haftpflicht-Versicherung!
Wer ersetzt Ihnen den Schaden, wenn der Verursacher keine Haftpflicht hat oder finanziell dazu nicht in der Lage ist?
Unsere Lösung: Die "Ausfalldeckung", welche ohne Mehrkosten in unserem Angebot eingeschlossen ist.
Besonderheiten gilt es zu beachten für die Haftung als Tierhalter (Hund + Pferd), Öltankbesitzer, bei der Jagd und bei Haus- und Grundbesitz (als Vermieter).
